Pressemitteilung der Rechtsanwälte HOLTHOFF-PFÖRTNER
Zu den erneuten Vorwürfen der Wettmanipulation des Obmanns Wilke der Sportfreunde Lotte auf Reviersport.de hat der Verein eine Pressemitteilung über die Rechtsanwälte HOLTHOFF-PFÖRTNER für Ihre Mandanten Rot-Weiss Essen e.V. und Waldemar Wrobel verfasst.
Die Pressemittteilung im Wortlaut:
Die Rechtsanwälte HOLTHOFF-PFÖRTNER erklären für ihre Mandanten Rot-Weiss Essen e.V. und Waldemar Wrobel:
1. Die im Reviersport veröffentlichten Äußerungen des Obmanns der
Sportfreunde Lotte, Herrn Manfred Wilke, sind nicht nur haltlos und
inakzeptabel, sondern erfüllen insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf
der Lüge gegenüber Herrn Wrobel zweifelsfrei die Straftatbestände der
Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung.
Wir haben daher Herrn Wilke angeschrieben und werden im
Wiederholungsfalle zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten. Davon
sehen wir derzeit nur deshalb ab, weil unsere Mandanten und wir
gerichtliche Auseinandersetzungen nicht als die richtige Art und Weise
des Umgangs miteinander unter Sportkameraden ansehen.
2. zur damaligen Chronologie:
a) Nach Eingang eines anonymen Briefes haben drei Spieler gegenüber RWE
eingestanden, sich an Wetten gegen den Verein beteiligt zu haben.
b) Der DFB wurde von RWE noch am selben Abend informiert und leitete eine Verfahren ein.
c) Zzt. der Verhandlung über den Einspruch von Lotte in Frankfurt, bei
dem Hr. Dr. Welling und der Unterzeichner für RWE anwesend waren, war
RWE keine weitere Person bekannt, die sich an Wetten gegen den Verein
beteiligt haben könnte.
d) Erst Wochen später kamen aufgrund von Befragungen der Polizei bzw.
Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente gegen den Spieler Robert Moewes auf.
e) Daraufhin wurde mit dem Spieler Moewes ein Aufhebungsvertrag
geschlossen. Einer Mitteilung bzw. Anzeige an den DFB bzw. die
Staatsanwaltschaft bedurfte es nicht, da die Staatsanwaltschaft ja
bereits ermittelte und mit dem DFB eng zusammenarbeitet.
f) Von der Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens gegen den Spieler
Moewes hat RWE erst durch die jetzige Pressemitteilung des DFB über das
ergangene Urteil Kenntnis erhalten.
Essen, 16.11.2012
Dr. Thomas Hermes
Rechtsanwalt