03.06.2017

Bedingungen für eine mögliche Ausgliederung

von Sebastian Hattermann

Alles rund um die Ausgliederung

Sollte die Vereinsführung auf der kommenden Mitgliederversammlung grünes Licht dafür bekommen, einen Ausgliederungsplan zu erstellen, werden alle aktiven Fans von RWE, insbesondere die Mitglieder der Fan- und Förderabteilung (FFA), gefragt sein, die Rahmenbedingungen mitzugestalten.

Wie Michael Welling des Öfteren betonte, soll es die Aufgabe der Vereinsmitglieder sein, die Bedingungen für eine mögliche Ausgründung zu definieren. Dazu sollten allerdings bei Weitem nicht nur die Unantastbarkeit von Vereinsname, Vereinslogo und Vereinsfarben zählen. Rechte und auch Pflichten von Mitgliedern, Funktionären sowie Investoren innerhalb der neuen Strukturen müssen ausgearbeitet werden. Dabei wird es vordergründig darum gehen, den Verein nicht aus den Händen der Basis abzugeben und sich Möglichkeiten offen zu halten, bei Fehlentwicklungen Einfluss auf das Geschehen nehmen zu können.

Klare Regularien für Anteilsverkäufe könnten festgelegt werden, wie z.B., dass diese unter gewissen Umständen der Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V. bedürfen; auch wenn der Vorstandsvorsitzende das nicht befürwortet. Eine Begrenzung der maximal zu veräußernden Anteile wäre denkbar, ebenso wie das grundsätzliche Ausschließen des Verkaufs von Stimmrechten. Insbesondere müssen zustimmungspflichtige Geschäfte definiert werden, um der KGaA in gewissen Punkten, z.B. bei Satzungsänderungen, einen Riegel vorschieben zu können. Seitens der Komplementärs-GmbH oder gar direkt durch die Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins. Darüber hinaus wäre zu diskutieren, inwieweit sich vorbeugend dem möglichen Fall der 50+1-Regel angenommen werden könnte.

Die Krux an der Sache: Je geringer die Freiheiten der Investoren, desto geringer auch der Wert der Anteile am Verein. Am Ende dieses Planungsprozesses wird also abzuwägen sein, ob es der unter diesen Bedingungen gebotene Preis wert ist, einen solchen – nicht mehr rückgängig zu machenden – Einschnitt in die Vereinsstruktur vorzunehmen. Fraglich bleibt, ob den Mitgliedern dieser Preis bzw. eine mehr oder weniger grobe Größenordnung zu diesem Zeitpunkt bekannt sein wird. Oder ob über die berühmte Katze im Sack abgestimmt werden muss.

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